Testamentgestaltung

Der Bereich des Erbrechts ist in höchstem Maß konfliktträchtig.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist hier Frau Rechtsanwältin Karin Herkner, die seit Jahren in diesem Bereich tätig ist, wobei durch ihren Fachanwalttitel im Familienrecht die enge Verknüpfung zwischen Erb- und Familienrecht in spezialisierter Weise bearbeitet werden kann.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass gerade die jetzige Schaffensgeneration ein erhebliches Vermögen angesammelt hat, welches in den kommenden Jahren zur Vererbung ansteht, ist die vorbeugende rechtliche Beratung und Gestaltung zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse nötiger denn je.

 

Gilt es testamentarische Bestimmungen zu erfüllen, so kann derjenige, der das Testament erstellt hat, nicht mehr befragt werden. Streit ist vorprogrammiert. Eine Vielzahl von langjährigen Familienstreitigkeiten werden durch unklare testamentarische Verfügungen unwillentlich begründet. Wir beraten Sie daher bereits im Vorfeld bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

 

Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir mit anwaltlichem Rat zu Seite, sei es um die eigenen Ansprüche geltend zu machen oder um unbegründete Ansprüche abzuwehren.

 

Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung vor Gericht in allen Instanzen.

 

Unsere Tätigkeitsbereiche sind daher:

  • Vorbereitung und Entwurf von Erbverträgen, Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Beteiligten in Erbstreitigkeiten

 

Dr. Häge & Kunz Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft in Lauingen - Günzburg - Donauwörth - Rain
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