Beim Schadensersatz unterscheidet man zunächst einmal zwischen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen. Im ersten Fall geht es häufig um verspätete oder mangelhafte vertragliche Leistungen. Dagegen ergeben sich gesetzliche Schadensersatzansprüche etwa nach einem Verkehrsunfall: Der Geschädigte verlangt vom Schädiger oder seiner Versicherung Ersatz des ihm entstandenen Schadens, z. B. der notwendigen Reparaturkosten.
Lässt man das Vertrags- (siehe Vertragsrecht), vor allem das Handels- bzw. Wirtschaftsrecht (siehe Handelsrecht / siehe Wirtschaftsrecht) außer Acht, geht es beim Schadensersatz unter anderem um folgende Themenbereiche: