Während es beim Kaufvertrag darum geht, eine Sache, z. B. einen Pkw, dauerhaft zu erwerben, erhält man beim Leasing den Gegenstand nur auf Zeit; insofern gleicht der Leasingvertrag in wesentlichen Bestimmungen dem Mietvertrag.
Die Abgrenzung ist nicht immer einfach, z. B. des Abzahlungsgeschäftes vom Leasingvertrag; in beiden Fällen wird häufig eine monatliche Ratenzahlung (Kaufpreis- bzw. Leasingrate) vereinbart.
Wir befassen uns in Ihrem Auftrag mit folgenden Fragen und Komplexen: