Die Nutzung des Internets kann vielfältige Rechtsfragen auslösen. Man spricht dann vom Internet- oder auch vom Onlinerecht.
Im Wesentlichen geht es beim Internetrecht allerdings nicht um eigenständige Regelungen; vielmehr sind viele verschiedene Rechtsgebiete betroffen, wie zum Beispiel:
Schwierigkeiten treten oft auf im Rahmen der Zuteilung einer „Domain“. Wer sich einen Domainnamen über die Denic zuteilen lassen will, darf diesen in der Regel nutzen und behalten. Abhängig ist dies davon, dass er zeitlich als Erster diesen Domainnamen anmeldet (sogenanntes Prioritätsprinzip). Ausnahmen sind nur denkbar aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, bei Verletzung von geschützten Namen gem. § 12 BGB oder bei einer „weit überragenden Bekanntheit“.
Das Internet wird auch als wichtige Handelsplattform benutzt. Man spricht hier von sogenannten „E-Commerce“. Gesetzliche Grundlagen sind u. a. im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Diese ergänzen die grundsätzlich anzuwendenden Vorschriften des BGBs (Zustandekommen von Verträgen, Fernabsatzverträge gem. § 312 b ff BGB).