Seit mehr als 50 Jahren beraten und vertreten wir eine Vielzahl von Unternehmern und Firmen im Bereich des Wirtschafts- und Handelsrechts.
Zu unseren Mandanten zählen Produktions-, Dienstleistungs-, Handels- und Handwerksbetriebe wie etwa Autohäuser, Baufirmen, Druckereibetriebe, Personaldienstleister und Freiberufler, die bei den vielfältigen Fragen und Problemen ihrer Teilnahme am Wirtschaftsleben auf unsere Kompetenz und unser Durchsetzungsvermögen vertrauen.
Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog:
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
(siehe Vertragsrecht)
- GbR (BGB-Gesellschaft)
- Recht der offenen Handelsgesellschaft (oHG) und der Kommanditgesellschaft (KG)
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Recht der Handelsvertreter
(siehe Handelsvertreterrecht)
- Handelsrecht, unter anderem nach dem HGB
- Speditions- und Transportrecht
- Arbeitsrecht
(siehe Arbeitsrecht)
- Beratung in Krisen und bei drohender Insolvenz
(siehe Insolvenzrecht)
- Wettbewerbsrecht