Seit März 2020 bestimmt die Corona-Pandemie weite Bereiche unseres Alltags. Politische Entscheidungen ändern die Rechtslage immer wieder und da man stellt sich die Frage:
„Was kann ich, und was darf ich (noch)?“
Wir vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Corona-Pandemie.
Dies betrifft stärker denn je die Bereiche des Arbeits-und Familienrechts, sowie auch die des Mietrechts.
Auch die Absage von lange im Voraus geplanten Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder die ausbleibenden Erstattungen bezahlter Flug- oder Reisekosten sind Themen, mit denen wir häufig befasst sind.
Im gewerblichen Bereich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, zum Beispiel gegenüber ihrer (Betriebsschließungs-) Versicherung oder der Mietzins-Fortzahlung.
Gerne unterstützen wir Sie jederzeit bei den alltäglichen Fragen und Fallstricken bezüglich Corona!