Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht einschließlich des Vergaberechts, wobei hier Herr Rechtsanwalt Dr. Häge als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht federführend tätig ist.
Zu den entsprechenden Tätigungsbereichen zählen:
- Gestaltung von Verträgen zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen
- Erstellung von Generalunter- und Generalübernehmerverträgen
- Fertigung von Subunternehmerverträgen
- Beratung und Vertretung bei Sicherungsrechten (Sicherungshypothek des Bauunternehmers, Bauhandwerkersicherung, Bürgschaften etc.)
- Beratung und Mitwirkung bei der Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen
- Baubegleitende Beratung von Bauunternehmen und Investoren
- Beratung und Vertretung bei Baumängeln und Bauschäden
- Einleitung und Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)
- Bauprozesse, u.a. bei strittigen Werklohn- bzw. Vergütungsansprüchen und bei Baumängeln
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren
- Vertretung des durch ein geplantes Bauvorhaben betroffenen Nachbarn