Im Bank- und Kreditrecht prüfen wir für Sie Darlehensverträge einschließlich bestellter oder noch zu bestellender Sicherheiten wie insbesondere Bürgschaften. Insofern stellt sich immer wieder die entscheidende Frage, ob die (geplante oder schon hingegebene) Bürgschaft zu weitgehend und damit nichtig ist.
Wir beraten und vertreten Sie auch in der wirtschaftlichen Krise, vor allem bei drohender Insolvenz (siehe Insolvenzrecht)